Rechtsanwalt Karl-Ludwig Heppner übte das Amt des Notars von 1990 bis zum Erreichen der Altersgrenze aus.
2020 wurde Rechtsanwalt Michel Heppner zum Notar bestellt.
§ 1 der Bundesnotarordnung bezeichnet den Notar als "Unabhängige(n) Träger eines öffentlichen Amtes", der für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt" wird. Die Vorschrift legt damit die Grundlagen für die Stellung des Notars und der ihm überantworteten Aufgaben.
Der Notar nimmt im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege staatliche Aufgaben wahr und ist hierbei als Amtsträger hoheitlich tätig. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Notar und den Beteiligten unterliegen ausschließlich dem öffentlichen Recht. Irgendwelche privatrechtlichen Vereinbarungen über sein Tätigwerden sind ausgeschlossen.
Die Unparteilichkeit des Notars ist eine seiner bedeutensten Amtspflichten; sie ist neben der Unabhängigkeit des Notars die wichtigste Grundlage für das Vertrauen der Bevölkerung in das Amt des Notars. Nicht von ungefähr geht nach § 13 Bundesnotarordnung der Eid des Notars dahin, "die Pflichten eines Notars gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen."
Die Gebühren der Notare richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind im gesamten Bundesgebiet einheitlich.
Besonders herausgehoben ist die Aufgabe des Notars, Beurkundungen durchzuführen.
Im Einzelnen bezieht sich die Tätigkeit des Notars vor allem auf folgende Rechtsgebiete:
Telefon: (02324) 22907
(02324) 22947
Telefax: (02324) 53400
Bahnhofstr. 28
45525 Hattingen
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